Haftung

Nur IT, die nicht verfügbar ist, erzeugt keine Fehler.

IT-Prozessorganisation, IT-Sicherheit und Datenschutz sind Themengebiete, deren Tiefe und Ausdehnung in den Unternehmen meist durch das IT-Budget bestimmt werden. Das liegt häufig auch daran, dass die Unternehmensführung mit der Komplexität einer IT überfordert sein kann. Es sollte auch nicht Aufgabe eines Geschäftsführers oder Vorstandes sein, sich um Virenscanner oder Backups zu kümmern. Aber: Die Verantwortung kann die Unternehmensführung nicht deligieren.

Nachzulesen im §91, (2) des AktG, welches auch für Geschäftsführer einer GmbH Gültigkeit hat.

Hier heißt es:

(2)“ Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Dass Daten verloren gehen können, hat sicher schon jeder PC Nutzer feststellen können. Ein unbedachter Klick mit der Maus und ungesicherte Daten sind verschwunden. Die Daten im Hauptspeicher eines Servers, ereilen bei einem kurzen Stromausfall das gleiche Schicksal. Sie sind weg, wenn nicht eine unterbrechungsfreie Stromversorgung den Ausfall abfedert. Diese Risiken sind überschaubar und ärgerlich. Anders, wenn durch den Stromausfall die Datenbank korrupt wird und eine aktuelle Sicherung nicht verfügbar ist. Das bedeutet dann Totalausfall für einen hoffentlich begrenzten Zeitraum. Bei mehrtägigem Ausfall ist dann schon ein aktuelles Notfallmanagement erforderlich, welches in der Schublade liegen sollte.

Haftung:

Organisationsverschulden trifft die Unternehmensführung schnell, wenn nicht vorgesorgt wird. Haben Sie ein Notfallmanagement aufgebaut?